Grundgesetz GG 2 · 04. Dezember 2019
Am 14. November 2019 ist das „Masernschutzgesetz“ im Bundestag gegen die Stimmen der Opposition angenommen worden. Den Abgeordneten, die dem von der CDU eingereichten Gesetz zu einer Zwangsimpfung gegen Masern zugestimmt haben ist es nicht klar, daß sie ein Gesetz verabschiedet haben, daß auf Grund unseres Grundrechtes GG2,2: „Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ verfassungswidrig ist, Papier: „Der Schutz der Menschenwürde ist strikt und einer Einschränkung nicht zugänglich,"