RKI - Ausnahme von der Maskenpflicht

 

Dagmar Braunschweig-Pauli M.A.                                                                                                06.11.2020

 

 

Jodallergiker – RKI - Ausnahme von der allgemeinen Maskenpflicht kann Ihr Leben retten!

 

Die gegenwärtige Masken-Pflicht führt auch Jodallergiker und Menschen mit jodinduzierten Atemwegserkrankungen - treten auf bei z.B.  Morbus Basedow, Morbus Hashimoto, Über- und Unterfunktion, Jodsensibilität, Jodasthma und Jodhusten -  in den Zwiespalt zwischen Gehorsam (bei Androhung eines hohen Bußgeldes)  und sicherer Lebensgefahr: denn wenn  Jodallergiker, Jodsensible und Schilddrüsenkranke s. o.  der allgemeinen Masken-Pflicht nachkommen, können sie gleichzeitig mit den bekannten Atemwegserkrankungen wie Atemnot, entzündlichen Prozessen der oberen und unteren Atemwege, Asthma bronchiale, anaphylaktische Reaktionen, subkutanen Schwellungen von Haut und Schleimhäuten im Rachen- und Kehlkopfbereich mit Glottis Ödem, erschwerter Inspiration bis Atemnot und Ersticken rechnen. (s. Dagmar Braunschweig-Pauli M.A.: „Die Jod-Lüge. Das Märchen vom gesunden Jod. Lexikon der Jodkrankheiten, Herbig-Verlag, 2003/06/08/10/13, S. 57ff.)

 

Einziger Ausweg aus dieser durch die Maskenpflicht verursachten Gesundheits-Falle war bis  jetzt ein Attest, daß der Betreffende aus Gründen akuter Lebensgefahr KEINE Maske tragen darf.

 

Inzwischen hat das RKI eine Ausnahmeregelung veröffentlicht, die für Gefährdete auch ohne Attest eine Maskenbefreiung bedeutet.

 

Betroffene, die kein Attest haben sind dadurch in Eigenverantwortung berechtigt, sich u.a. auf folgende Erklärung des RKI zu berufen dergestalt, "dass es "Personen gibt, die aus medizinischen oder anderen triftigen Gründen" keine Maske tragen können." (zitiert aus www-t-onlin.de, 23.09.2020, Artikel "Wer kann von der Maskenpflicht befreit werden?" von Sandra Simonsen)

 

Für Jodallergiker und alle Schilddrüsenkranken, die durch Mundschutzmasken in akute Lebensgefahr durch Ersticken geraten können, ist diese explizite Ausnahme von der Regel durch das RKI lebensrettend.

 

Haftungsausschluß: Auf Grund der aktuellen Lage können sich Bestimmungen kurzfristig ändern. Jegliche Haftung der Autorin infolge später veröffentlichter Regelungen der Infektionsschutzverordnungen ist ausgeschhlossen. 

 

Literatur:

Dagmar Braunschweig-Pauli M.A.: „Die Jod-Lüge. Das Märchen vom gesunden Jod. Lexikon der Jodkrankheiten, Herbig-Verlag, 2003/06/08/10/13, S. 57ff.

Sandra Simonsen: ""Wer kann von der Maskenpflicht befreit werden?", Artikel auf www-t-onlin.de, 23.09.2020.

 

Copyright by Dagmar Braunschweig-Pauli M.A., Trier, den 06.05.2020/aktualisiert am 06.11.2020