Organspende - was Sie NICHT wissen

Dagmar Braunschweig-Pauli M.A. ,                      Trier, den 16. Januar 2019

 

 

Organspende – was Sie NICHT wissen!

 

Eine Zusammenfassung der veröffentlichten Artikel von Dagmar Braunschweig-Pauli M.A. zur Organspende seit 2007

 

2007   Organspende – veraltetes Denkmuster

 

Aus ganzheitlicher Sicht, die die Einheit von Körper, Seele und Geist erkannt hat, ist die – vorsichtig ausgedrückt – Aufteilung und Verteilung des menschlichen Körpers keinesfalls zu akzeptieren. … s. Dagmar Braunschweig-Pauli, „Jod-Krank. Der Jahrhundertirrtum“, 2. Aktual. Aufl. Trier, 2007, S. 290ff.

 

 

2011

                                       "Die Organspende und ihre Problematik"

Zum wiederholten Male versuchen deutsche Politiker, durch Werbekampagnen die allgemeine Akzeptanz für Organspenden und in ihrer Folge die Anzahl der Organspenden zu erhöhen. Im Gespräch ist dabei erneut der schon einmal gescheiterte Vorschlag, daß Menschen, die KEINE Organspende machen wollen, diesen Wunsch in einer Art "Anti-Organspende-Ausweis" festhalten sollten. Angesichts unseres Grundgesetzes ist so ein Vorschlag natürlich absurd.

 

Zur Erinnerung: Laut GG Art. 2, Abs. 2 hat jeder deutsche Staatsbürger "das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit", was selbstverständlich auch die Unversehrtheit nach dem Tode mit einschließt. Und dieses Grundgesetz gilt uneingeschränkt in ALLEN entsprechenden Fällen, und nicht erst dann, wenn man einen Hinweis -  wie den in Vorschlag gebrachten "Anti-Organspende-Ausweis"  - bei sich trägt , daß an einem KEINE Organentnahme, also KEINE  Grundrechtsverletzung (s. GG  Art. 2, Abs. 2)  vorgenommen werden darf.

Durch die Jodierung fast sämtlicher Lebens- und Futtermittel in Deutschland muß die Organspende, aber auch die Blut- und Gewebespende noch unter dem  völlig neuen Aspekt gesehen werden, daß die Organ-, Blut- und Gewebespenden - auch bei sonst passenden Parametern -  nicht für alle Organempfänger geeignet sind.

 

Das sind sie nämlich besonders dann nicht, wenn es sich bei den Organempfängern z.B. um Jodallergiker oder Jodempfindliche oder Morbus Basedow- oder Morbus Hashimoto- Patienten handelt, denen bei der Transplantation ein -  in aller Regel über die tägliche jodierte Nahrung -  jodhaltiges Organ eingepflanzt werden würde. Zwar hätten die Betroffenen dann ein gesundes Organ, aber sie befänden sich in akuter Gefahr, auf das ebenfalls mit transplantierte Jod mit einem anaphylaktischen Schock oder einer thyreotoxischen Krise oder einer anders gearteten krisenhaften Verschlimmerung der bestehenden Schilddrüsenerkrankung zu reagieren.

Diese bisher noch nicht  thematisierte Problematik der Jodorgane wird im folgenden Kapitel   "Blut- und Gewebespende und Organtransplantation" aus "Jod-Krank. Der Jahrhundertirrtum"  von Dagmar Braunschweig-Pauli kurz dargestellt:


"Blut- und Gewebespenden und Organtransplantationen bergen für Jodallergiker ebenfalls aus Gründen der Jodanreicherung im Blut und in allen Organen und Geweben, Knochen etc. infolge der jodierten Ernährung ein hohes Risiko eines anaphylaktischen Schockes. Jodallergiker, die auf die Spende eines Organs bzw. auf Blut-und Gewebespenden angewiesen sein möchten, sind deshalb gut beraten, bei der Suche nach dem passenden Spender auch darauf zu bestehen, daß bekannt ist, ob dieser für ihn ausgesuchte Blut-, Organ- bzw. Gewebespender sich auch mit nicht künstlich jodierten Speisen ernährt hat. Andernfalls ist das Risiko eines anaphylaktischen Schockes infolge der Einpflanzung eines jodangereicherten Organs bzw. Gewebes nicht mit Sicherheit auszuschließen.

 

Ein Ausweg aus dieser Jodfalle könnte es sein, daß Blut-, Organ- und Gewebespender grundsätzlich auf ihrer Blut-. Organ- und Gewebespende bzw. auf ihrem Spenderausweis vermerken lassen, daß sie Jodallergiker sind  und somit ihre organische Spende auch ohne künstliche Jodsätze." ( a.a.O., 2. aktualisierte Neuaufl. Trier 2007, Anhang, S. 220)


Copyright by Dagmar Braunschweig-Pauli M.A., Trier den 11.12.2011

 

 

2013   

Organspendeausweis – Eignung und offene Fragen

 

Die bereits 2012 angekündigten Organspende-Ausweise werden sein Monaten von den Krankenkassen an die Versicherten verschickt.

 

Meist gehören dazu  Zusatzinformationen, die darauf ausgerichtet sind, die Notwendigkeit von  Organspende und Transplantation überzeugend darzustellen.

 

Es wird in diesen Organspende-Informationen ausschließlich einseitig herausgestellt, wie viele Menschen ein transplantiertes Organ brauchen, wie viele zu transplantierende Organe - infolge der durch die Skandale zurückgegangenen Spendenbereitschaft-  fehlen, wie viele Menschen infolge des berechneten Mangels an Organen täglich sterben, und wie viele Menschen im Alter von 14-75 Jahren spendenbereit sind.

Die Zusendung der Ausweise erscheint als freundliche Hilfestellung, um Spendenwilligen den Zugang zu den ohnehin gewünschten Organspende-Ausweisen zu erleichtern.

 

Informationen über Kriterien zur  tatsächlichen Eignung als Organspender bzw. Organempfänger und über die Risiken und zu bedenkenden Standards bei der Organentnahme sucht man in den Informationen zu den Organspende-Ausweisen jedoch vergeblich.

 

Weder wird in den – mir vorliegenden - Organspende-Information darüber informiert – s. Aufklärungspflicht lt. Medizinrecht! -, wer als Organspender und Organempfänger geeignet ist, noch werden die existierenden Risiken für Spender UND Empfänger erwähnt.

 

 

Eignung zur Organspende und zum Organempfang

 

Die sehr wichtigen Hinweise, daß NICHT JEDER, der bereit ist, Organe zu spenden oder zu empfangen, auch dafür geeignet ist, sucht man in den umfangreichen Pro-Organspende-Infos leider vergeblich.

 

Nicht geeignet als Organspender sind z. B. Menschen mit einer Autoimmunerkrankung der Schilddrüse. Das sind – Zählstand von 2009 (Tendenz steigend)  –  mintestens 6% Morbus Basedow-Erkrankte und mindestens 12,5 % Morbus Hashimoto-Erkrankte, also mindestens 18,5% der Bevölkerung, die allein von ihrem eigenen Gesundheitszustand her überhaupt nicht als Organspender in Frage kommen.

 

Nicht geeignet als Organempfänger sind z.B. Menschen mit einer Jodallergie oder einer Jodempfindlichkeit, Überfunktion und sogenannten „Heißen Knoten“, bei denen die Implantation eines – über die Ernährung-  jodhaltigen Organes zu einer krisenhaften d.h. lebensbedrohlichen Situation (z.B. anaphylaktischer Schock und thyreotoxische Krise) ) führen kann. Laut Expertenaussagen haben „40%...gefährliche Probleme mit der Schilddrüse“ (In: Gesund&Fit, 7/2010, S. 19ff.). Frauen sind häufiger betroffen als Männer.

 

Offene Fragen zur Organspende und die Verantwortung für den Organspende-Ausweis

Im Fragenkatalog der vermeintlich meist gestellten Fragen zur Organspende fehlen auch diejenigen Fragen, die

 

1) den Organspender - vor seinem endgültigen Tode nach der Organentnahme – betreffen,

2) die möglichen riskanten Nachwirkungen einer Lebendspende und

3).die Risiken für den Organempfänger nennen und es fehlt das

4) Impressum, das Aufschluß über den bzw. die Verantwortlichen für den Organspende-Ausweis gibt.

Die noch offenen Fragen an die Krankenkassen und Politiker sind z.B.:

 

1)      Organspender (nach Diagnose „Hirntod“)

 

a)    Ist der Organspender  - s. Aufklärungspflicht! – eingehend darüber informiert     

worden, daß er im Falle einer Hirntod-Diagnose noch volle Empfindungsfähigkeit hat?

 

b) Erhält der Organspender eine Vollnarkose?

Menschen mit der juristisch definierten Diagnose „Hirntod“ sind keinesfalls „klinisch“ tot, sondern biologisch voll lebens- und empfindungsfähig. Deswegen ist auch ihr Nervensystem voll funktionsfähig. Um Organspender vor unnötigen Qualen zu schützen ist eine Vollnarkose für den gesamten Zeitraum der Organentnahme Pflicht.

 

c)Ist der Organspender  - s. Aufklärungspflicht! – eingehend darüber informiert   worden, daß ihn seine Bereitschaft, seine Organe im Falle einer Hirntod-Diagnose zu spenden, von der Möglichkeit ausschließt, eine sogenannte

      „Nahtoderfahrung“ mit anschließender Rückkehr ins Leben zu erleben?

 Der sogenannte „Hirntod“ wird in den Erläuterungen zur Organspende meist als absolut irreversibel dargestellt, was er aber durchaus nicht ist, s. Nahtoderfahrungen.

Etwa 5 % derjenigen Menschen die „klinisch“ tot waren und wieder ins Leben zurückgekehrt sind, berichten von ihrer sogenannten „Nahtoderfahrung“ (=NTE).

Wegen des oft noch herrschenden Tabus berichten nicht alle Menschen mit Nahtoderfahrungen über dieses für sie und ihr weiteres Leben sehr einschneidendes Erleben.

Die Zahl der tatsächlichen Nahtoderfahrungen liegt in Deutschland laut einer aktuellen Studie von 2019 – noch ohne die Dunkelziffer – bei 3 Millionen Menschen. Für diese Menschen bedeutet der Organspendeausweis der sichere Tod – obwohl sie nach einer NTE tatsächlich völlig gesund hätten weiterleben können.

 

d)    Wird der Organspender vor der Organentnahme daraufhin untersucht, ob er zu der nicht für eine Organspende  in Frage kommenden Personengruppe mit Autoimmunerkrankungen (auch bei latentem Verlauf) der Schilddrüse  gehört?

 

 

2)      Organspender (lebend) – Gefahr von Unterfunktion infolge Nierenfunktionsstörung durch Verbleib von nur noch 1 Niere

 

a)   Ist der Organspender  - s. Aufklärungspflicht! – eingehend darüber informiert worden, daß es nicht ausgeschlossen werden kann, daß auch bei ursprünglich nierengesunden Spendern von Nieren an Verwandte nach der Organentnahme und dem Verbleib nur noch einer Niere ein Symptom oder mehrere  einer Unterfunktion (s. unten stehender Artikel, unter: www.jod-kritik.de/Krankheiten durch Jod) auftreten kann?
Vor jeder Nierenspende an einen Angehörigen sollte deshalb mit dem behandelnden Arzt auch ausführlich über mögliche Folgen der Nierenspende für den lebenden Nierenspender gesprochen werden.

 

 

3)      Organempfänger

 

a) Ist der Organempfänger  - s. Aufklärungspflicht! – eingehend darüber informiert worden, daß  er gemäß des sogenannten „Zell-Gedächtnis-Syndroms“ nach einer Organtransplantation mit z.T. gravierenden Veränderungen seines Charakters rechnen muß?

 

b)   Ist der Organempfänger – s. Aufklärungspflicht! - eingehend darüber informiert worden, daß „die Krebsrate bei diesen Patienten massiv erhöht“ ist?  (zitiert aus: „idea-spektrum Nr. 7/2011“, 16.02.2011, veröffentlicht in: Zeitschrift „Der Theologe“, Hrsg. Dieter Potzel, Ausgabe Nr. 17: Organtransplantation – Die verschwiegenen Leiden von Organspender und organempfänger, Wertheim 2005, zit. Nach http://www.theologe.de/theologe17.htm, Fassung vom 29.07.2012)

 

4) Impressum
   Wer zeichnet verantwortlich für den Organspende-Ausweis?

Literatur:

Weitere Informationen zur Problematik der Organspende und zu Alternativen s. „Organspende im Zwielicht“, Auszug aus dem Artikel „Organspende“ im Anhang von Dagmar Braunschweig-Pauli „Jod-Krank. Der Jahrhundertirrtum“, 3. Aktualisierte Auflage, Trier, Dezember 2012.

 

http://www.jod-kritik.de/aktuelles-zum-thema-jod/aktuelles-im-detail-/index.html

 

Artikel: Nierenfunktionsstörungen und in ihrer Folge Unterfunktion durch zuviel Jod
Bei Nierenfunktionsstörungen* Unterfunktion (=Hypothyreose) durch hohe Jodzufuhr möglich.Japanische Wissenschaftler haben entdeckt, daß "Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion offenbar besonders gefährdet" sind, "an einer jodinduzierten Hypothyreose zu erkranken. ... Eine hohe alimentäre Jodzufuhr kann deshalb bei Nierenkranken die Entstehung einer Hypotherose begünstigen. Sie ist durch Jodrestriktion einfach zu behandeln." (zitiert aus: Sato, K. et al.: "Jodinduzierte Hypothyreose bei Nierenfunktionsstörungen", 1992, in: "Die Schilddrüse. Ausgewählte Referate der Jahre 1992 bis 1995, Merck KGaA, Darmstadt, S. 100/101)
Symptome der Unterfunktion (=Hypothyreose): Alle körperlichen Funktionen verlangsamen sich, der Mensch ist überdurchschnittlich müde, unkonzentriert (wie Watte im Kopf), das Denken fällt schwer, er friert, hat Verstopfung, nimmt an Gewicht zu, seine Blutfettwerte steigen, sein Herzmuskel wird geschädigt, er wird depressiv, oft verändert sich auch seine Persönlichkeit infolge dieser gesundheitlichen Beschwerden.

Komplikationen: "Atemnot, Bronchialobstruktion, Atemstörungen während des Schlafs sowie Hyperkapnie und sogar respiratorische Insuffizienz" (zitiert aus: Siafakas, N.M. et al. "Geschwächte Atemmuskulatur bei Hypothyreose", 1992, in: "Die Schilddrüse. Ausgewählte Referate der Jahre 1992 bis 1995, Merck KGaA, Darmstadt, S. 96)

*Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß auch bei ursprünglich nierengesunden Spendern von Nieren an Verwandte nach der Organentnahme und dem Verbleib nur noch einer Niere ein Symptom oder mehrere der oben genannten Symptome einer Unterfunktion auftreten."
Vor jeder Nierenspende an einen Angehörigen sollte deshalb mit dem behandelnden Arzt auch ausführlich über mögliche Folgen der Nierenspende für den Nierenspender gesprochen werden.

Literatur

Sato, K. et al.: "Jodinduzierte Hypothyreose bei Nierenfunktionsstörungen", 1992, in: "Die Schilddrüse. Ausgewählte Referate der Jahre 1992 bis 1995, Merck KGaA, Darmstadt, S. 100/101.

Siafakas, N.M. et al. "Geschwächte Atemmuskulatur bei Hypothyreose", 1992, in: "Die Schilddrüse. Ausgewählte Referate der Jahre 1992 bis 1995, Merck KGaA, Darmstadt, S. 96.

Braunschweig-Pauli,D.: "Die Jod-Lüge. Das Märchen vom gesunden Jod. Das Lexikon der Jodkrankheiten", Herbig-Verlag München, 1.-6. aktual. Aufl. 2003/2013, S. 193/194.

Copyright by Dagmar Braunschweig-Pauli M.A., 26.04.2013

 

 

Organspende im Zwielicht

 

Grundsätzlich gilt: ehe man sich entscheidet oder sogar dazu „überreden“

läßt, sich einen Organspendeausweis zuzulegen, sollte man sich gründlich

darüber informieren, was im Ernstfall legal auf einen als Organspender oder

auch als Organempfänger zukommt

(http://www.theologe.de/theologe17.htm, Fassung vom 29.7.2012).

  

Nahtoderfahrungen (NTE)

 

Nahtoderfahrungen (=NTE) werden aus der Diskussion über

Organtransplantationen bisher fast völlig herausgehalten.

 

Bei der sogenannten Nahtoderfahrung handelt es sich um eine Erfahrung von bereits klinisch -  auch in Bezug auf das Gehirn! -   Toten, die aber wieder – aus medizinisch und wissenschaftlich nicht zu erklärenden Gründen – ins Leben zurückfanden bzw. reanimiert werden konnten. (s. u.a. Bernhard Jacoby „Das Leben danach.

Was mit uns geschieht, wenn wir sterben“, Langen Müller, 2001). Und oft erlangten die Betreffenden nach ihrer NTE auch ihre vollständige Gesundheit zurück.

 

 Laut „Nürnberger Kodex 1997 ist „der Hirntod … nicht mit dem vollendeten Tod des Menschen gleichzusetzen. Der Hirntod kann allenfalls als Entnahmekriterium für Organe auf der Basis der freiwilligen und informierten Einwilligung gelten.“ (a.a.O., S. 3).

Das bedeutet, daß sogenannte „Hirntote“ zwar per Definition für tot erklärt werden, es aber tatsächlich gar nicht sind. Menschen ohne feststellbare Hirnfunktion sind Lebende, und können ihre Hirnfunktion durchaus wieder erlangen. Deswegen kann auch kein Arzt  ausschließen, daß sich ein sogenannter –  ja nur von Menschen, die sich irren können und die nicht allwissend sind festgestellter  - „Hirntod“ nicht vielleicht doch als ein reversibler Zustand herausstellt, den man als „Nahtoderfahrung“ bezeichnen würde. 

 

 Die also eigens für Organtransplantationen geschaffene Diagnose „Hirntod“ hat demnach grundsätzlich die Potenz, auch eine Nahtoderfahrung zu sein, aus der heraus der Mensch durchaus wieder lebensfähig und gesund sein kann. Dieser Chance der Wiederbelebung im wahrsten Sinne des Wortes wird der Mensch durch eine Organentnahme, die mit dem wirklich irreversiblen Tod endet, beraubt. 

 

Nahtoderfahrungen sind altersunabhängig. Sie können sowohl in der Kindheit passieren als auch im hohen Alter. Die Dauer dieser Nahtod-Phasen ist ebenfalls unterschiedlich. Dokumentiert sind sehr verschiedene Zeitspannen, wobei die längeren Zeiten genau diejenigen sind, die dann ein Organspender nicht mehr in Richtung Wiederbelebung beenden würde, da man in dieser  längeren Zwischenzeit längst seine Organe entnommen hätte, womit dann wirklich der unumkehrbare Tod

eingetreten wäre.

 

 Früher scheuten sich Menschen, die eine Nahtoderfahrung hatten, überhaupt darüber zu sprechen – ein 75-jähriger Chefredakteur: „Was ich erlebt habe, kann ich keinem erzählen, das glaubt mir keiner!“ – weil die allgemeine Akzeptanz für diese sogenannten außersinnlichen Erscheinungen noch sehr gering war. 

 

Heute ist das anders. Seit den Forschungen und Veröffentlichungen über

Sterbevorgänge der  Medizinerin und Psychiaterin Dr. med. Elisabeth Kübler-Ross (1926-2004)  hat sich das geändert. Immer mehr Menschen sprechen über ihre Erfahrungen mit dem Nahtod und wie sie wieder ins irdische Leben zurückgekehrt sind. 

Und die steigende Zahl der Dokumentationen darüber ermutigt Menschen mit NTE-Erfahrung, endlich über ihre – im positiven Sinne - erschütternden Erfahrungen zu sprechen.

 Man schätzt, daß mindestens 5% der Bevölkerung  einmal in ihrem Leben eine solche Nahtoderfahrung machen.

Es lohnt sich also durchaus, die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, daß man selber einmal eine solche Todes – und Wiederbelebungserfahrung macht. 

Fatal wäre dann allerdings, wenn man sich vorschnell als Organspender festgelegt haben sollte …

  

 Hirntote empfinden Schmerz

 

Zu  der  im  „Nürnberger  Kodex  1997“*  geforderten  freien,  informierten  und persönlichen  Einwilligung  zur  Organentnahme  gehört  natürlich  auch,  daß Organspender  darüber  informiert  werden  müssen,  daß  sie,  auch  wenn  ihr  Gehirn nicht mehr funktioniert, natürlich noch schmerzempfindlich sind. Dieser Sachverhalt und die damit unbedingt erforderliche Verabreichung einer Vollnarkose wird meines

Wissens bisher in den Informationen und Werbekampagnen für die Organspende im Zusammenhang  mit  Organtransplantationen  noch  nicht  ausreichend  thematisiert.

Denn bei der Entnahme von Organen aus den ja „nur“ sogenannten „Hirntoten“  – bei natürlich gleichzeitig völlig intakten Nervenfunktionen! -  kommt es zum Teil zu extremen  Schmerzreaktionen  (s.  Zeitschrift  "Der  Theologe",  Hrsg.  Dieter  Potzel, Ausgabe Nr. 17: Organtransplantation - Die verschwiegenen Leiden von Organspender und  Organempfänger,  Wertheim  2005,  zit.  nach http://www.theologe.de/theologe17.htm, Fassung vom 29.7.2012)

 

    „Zellen-Gedächtnis-Syndrom“ verändert den Charakter

 

 Im Gegensatz zu den Leiden der Organspender, die nur durch Dritte beobachtet und dokumentiert werden,  können sich Organempfänger selber über ihre Erfahrungen mit dem implantierten Organ äußern. Viele berichten über z.T. starke Wesens- und Charakterveränderungen, die auch – meist – negative Auswirkungen auf ihr Leben und ihre Umgebung haben können.  

 

Dr. Bruno Curtis von der Universität in  Illinois, und mit ihm andere Mediziner, nennt dieses Phänomen das „Zellen-Gedächtnis-Syndrom: „Nicht nur das Gehirn, sondern auch Organe wie die Niere oder das Herz verfügen über derartige Gedächtniszellen. Vorlieben und Abneigungen können durch eine Transplantation übertragen werden.“ (zitiert aus: Das Schweizerische Magazin Blick, 17.02. 1999, veröffentlicht in: Zeitschrift "Der Theologe", Hrsg. Dieter Potzel, Ausgabe Nr. 17: Organtransplantation - Die verschwiegenen Leiden von Organspender und Organempfänger, Wertheim 2005, zit. nach http://www.theologe.de/theologe17.htm, Fassung vom 29.7.2012)

 

Diese Erfahrungen zeigen, daß transplantierte Organe eben keine neutralen

„Maschinenteile“ sind, die sozusagen  ohne Vorinformation in einen fremden Körper eingesetzt werden, sondern daß sie ganz individuell auf den einen einzigen Menschen ausgerichtet sind, aus dessen Körper sie entnommen wurden.  Transplantation ist deswegen auch ein vergeblicher Versuch, die menschliche Individualitiät zu brechen – was natürlich nicht gelingt, sonst brauchte man keine Dauermedikation zur Unterdrückung der Immunabwehr.

 

Krebsrisiko bei Organempfängern erhöht

 

Dr. med. Peter Beck, Arzt für Innere Medizin und Chefarzt schreibt in einem

Leserbrief in der evangelischen Zeitschrift „idea-spektrum“vom 16.02.2011: „Als Arzt an der Medizinischen Hochschule in Hannover – einem Zentrum für Organtransplantationen – war ich noch von der Richtigkeit der

Transplantationsverfahren überzeugt. Das änderte sich, als ich als Chefarzt – letzt- instanzlich – einen Patienten für tot erklären musste … Dramatisch hat mir Gott deutlich gemacht, dass ich ihn nicht gefragt habe …Durch unsere Körperabwehr wehren wir alles Fremde ab. Diese Fähigkeit hat Gott geschaffen. Daher bin ich überzeugt, dass eine lebenslange chemotherapeutische Unterdrückung der Körperabwehr nach der Transplantation nicht gottgewollt ist. Entsprechend ist die

Krebsrate bei diesen Patienten massiv erhöht … Im 10. Gebot steht: „Lass dich nicht gelüsten deines Nächsten Weib, noch … alles, was dein Nächster hat – auch nicht seines Herzens, seiner Lunge, seiner Leber etc. …“ (zitiert aus „idea-spektrum Nr. 7/2011, 16.2.2011, veröffentlich in: Zeitschrift "Der Theologe", Hrsg. Dieter Potzel, Ausgabe Nr. 17: Organtransplantation - Die verschwiegenen Leiden von Organspender und Organempfänger, Wertheim 2005, zit. nach http://www.theologe.de/theologe17.htm, Fassung vom 29.7.2012).  

   

       Alternative: „Xenotransplantation“

 

Über „Xenotransplantation“  ( gr.  „xeno“ – fremd) als Alternative zur

Organtransplantation von Mensch zu Mensch erfährt man  im Zuge der

Organbeschaffungs-Werbung auch wenig.  „Xenotransplantation“  ist die Form der Organtransplantation vom Tier zum Menschen, die bereits vom Vatikan akzeptiert worden ist (s. Artikel „Transplantation:

Vatikan lenkt ein“ in: Fränkischer Tag, 27.09.2001). Xenotransplantationen mit Organen von Schweinen werden seit Jahren intensiv erforscht und könnten in absehbarer Zukunft tatsächlich verwirklicht werden.

 

Organe und Gewebe als Wirtschaftsfaktor

 

Mit Organen und Gewebe wird gehandelt. 

 

Im Nürnberger Kodex 1997 wird das Verbot vom Handel mit Organen gefordert:

„Der Handel mit Organen und Geweben ist durch internationale Übereinkommen zu unterbinden.“ (a.a.O., S. 3)

s. Nürnberger Kodex zum 50. Jahrestag der Verkündung des Urteils im

Nürnberger Ärzteprozeß und des Nürnberger Kodex, Nürnberg, am 20.

August 1997. Herausgeber: Theresia Adelfinger, Axel Brandt, Prof. Dr. Dr.

Klaus Dörner, Dr. Alfred Estelmann, Prof. Dr. Hans Grewel, PD Dr. Bernd

Höffken, Stephan Kolb, Prof. Dr. Hans Mausbach, Dr. Eva Schindele, Dr. Horst

Seithe, Dr. Helmut Sörgel, Dr. Michael Wunder.

 

Organspende  - veraltetes Denkmuster

 

Aus ganzheitlicher Sicht, die die Einheit von Körper, Seele und Geist erkannt hat, ist die – vorsichtig ausgedrückt – Aufteilung und Verteilung des menschlichen Körpers keinesfalls zu akzeptieren.

Bestätigung findet diese Erkenntnis durch aktuelle wissenschaftliche, biochemische Forschungen, die die Auswirkungen geistiger und seelischer Vorgänge auf den Körper belegen (Bruce H.Lipton: „Intelligent e Zellen“, Burgrain 2007)  und Krankheit als Folge eben dieser Vorgänge erkennen (Thorwald Dethlefsen/Rüdiger Dahlke: „Krankheit als Weg“, München 2001).  Den Körper  losgelöst von den inneren, geistig-seelischen  Prozessen eines Menschen zu sehen und ihn sozusagen als eine Art Ersatzteil-Lager für verschiedene Krankheiten zu verwenden bedeutet, sämtliche wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Wirkung des Gehirns, des Unterbewußtseins und der Seele auf den Körper  zu ignorieren.

 

Das entspricht tatsächlich nicht mehr dem aktuellen Forschungstand über diese  wissenschaftlich beweisbaren Interaktionen und gehört zu einer veralteten und von der Wissenschaft längst abgehängten Denkstruktur.

 

Die Mißerfolgsrate nach Organtransplantationen beweist das: in vielen bekannten Transplantationsfällen stellt sich  hinterher heraus, daß auch das „neue“ Organ aus einem anderen Körper eben dieselben Krankheitserscheinungen ausbildet wie das ausgetauschte Organ. 

Es sind Fälle bekannt geworden, in denen z.B. ein Herzkranker kurz hintereinander zwei „neue“ Herzen implantiert bekam, und dann doch nach wenigen Tagen starb.

 

Gesundheit ist kein technisch erreichbarer „Zustand“, sondern ein Ergebnis innerer Vorgänge und ein lebenslanger, von Seele und Geist gesteuerter Prozeß.

 

Um Gesundheit zu erreichen, muß man darauf hinwirken, daß Seele und Geist im Lot sind, damit diese innere Gesundheit sich dann auch in der äußeren Gesundheit zeigen kann 

Mens sana in corpore sano  (lat.: Gesunder Geist in gesundem Körper).

 

Auszug aus dem Artikel „Organspende“ im Anhang von Dagmar Braunschweig-Pauli  „Jod-Krank. Der Jahrhundertirrtum“, 3. Aktualisierte Auflage, Trier, August 2012.

 

 

Dagmar Braunschweig-Pauli M.A., Trier, den 03.09.2018                                      

 

                                  Organspende und ihre Problematik

Nachdem der Erfolg der Werbekampagnen für die allgemeine Akzeptanz für Organspenden nach Meinung von Politikern ausgeblieben ist, plädiert nun der Gesundheitsminister Jens Spahn dafür, daß jeder Bürger ein Organspender sein solle, wenn er einer Organspende nicht schriftlich widersprochen hat. Damit ist der schon einmal gescheiterte Vorschlag, daß Menschen, die KEINE Organspende machen wollen, diesen Wunsch in einer Art "Anti-Organspende-Ausweis" festhalten sollten, erneut im Gespräch. Angesichts unseres Grundgesetzes ist so ein Vorschlag natürlich absurd.

 

Zur Erinnerung: Laut GG Art. 2, Abs. 2 hat jeder deutsche Staatsbürger "das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit", was selbstverständlich auch die Unversehrtheit nach dem Tode bzw. die Diagnose „Hirntod“ bei noch lebendigem Leibe (!)  mit einschließt. Und dieses Grundgesetz gilt uneingeschränkt in ALLEN entsprechenden Fällen, und nicht erst dann, wenn man einen Hinweis -  wie den in Vorschlag gebrachten "Anti-Organspende-Ausweis" - bei sich trägt, daß an einem KEINE Organentnahme, also KEINE  Grundrechtsverletzung (s. GG  Art. 2, Abs. 2)  vorgenommen werden darf.

Durch die Jodierung fast sämtlicher Lebens- und Futtermittel in Deutschland muß die Organspende, aber auch die Blut- und Gewebespende noch unter dem völlig neuen, bisher kaum beachteten Aspekt gesehen werden, daß die Organ-, Blut- und Gewebespenden - auch bei sonst passenden Parametern -  nicht für alle Organempfänger geeignet sind.

 

Das sind sie nämlich besonders dann nicht, wenn es sich bei den Organempfängern z.B. um Jodallergiker oder Jodempfindliche oder Morbus Basedow- oder Morbus Hashimoto- Patienten handelt, denen bei der Transplantation ein -  in aller Regel über die tägliche jodierte Nahrung -  jodhaltiges Organ eingepflanzt werden würde. Zwar hätten die Betroffenen dann ein gesundes Organ, aber sie befänden sich in akuter Lebensgefahr, auf das ebenfalls mit transplantierte Jod mit einem anaphylaktischen Schock oder einer thyreotoxischen Krise oder einer anders gearteten krisenhaften Verschlimmerung der bestehenden Schilddrüsenerkrankung zu reagieren.

Diese bisher noch nicht  thematisierte Problematik der Jodorgane wird hier mit einem Auszug aus dem Kapitel "Blut- Gewebs- und Organspende" aus "Jod-Krank. Der Jahrhundertirrtum" von Dagmar Braunschweig-Pauli, Trier 2012, S. 282 – 291, kurz dargestellt:


"Blut- und Gewebespenden und Organtransplantationen bergen für Jodallergiker ebenfalls aus Gründen der Jodanreicherung im Blut und in allen Organen und Geweben, Knochen etc. infolge der jodierten Ernährung ein hohes Risiko eines anaphylaktischen Schockes. Jodallergiker, die auf die Spende eines Organs bzw. auf Blut-und Gewebespenden angewiesen sein möchten, sind deshalb gut beraten, bei der Suche nach dem passenden Spender auch darauf zu bestehen, daß bekannt ist, ob dieser für ihn ausgesuchte Blut-, Organ- bzw. Gewebespender sich auch mit nicht künstlich jodierten Speisen ernährt hat. Andernfalls ist das Risiko eines anaphylaktischen Schockes infolge der Einpflanzung eines jodangereicherten Organs bzw. Gewebes nicht mit Sicherheit auszuschließen. … Ein Ausweg aus dieser Jodfalle könnte es sein, daß Blut-, Organ- und Gewebespender grundsätzlich auf ihrer Blut-. Organ- und Gewebespende bzw. auf ihrem Spenderausweis vermerken lassen, daß sie Jodallergiker sind  und somit ihre organische Spende auch ohne künstliche Jodsätze." ( a. a. O., 2. 3. aktualisierte Neuaufl. Trier 2012, Anhang,S. 291)

 

Welche Menschen generell KEINE Organe spenden dürfen, weil man ihre Organe auf Grund bestimmter Vorerkrankungen gar nicht gebrauchen kann, wird in den Werbebroschüren für Organspende – meiner Kenntnis nach – nicht erwähnt. „Wie in einer Stellungnahme der DKMS (Deutsche Knochenmarksspendedatei) einem Betroffenen auf eine Anfrage mitgeteilt wurde, kommen wegen einer „möglichen Übertragbarkeit“ Menschen mit den Autoimmunerkrankungen Morbus Hashimoto“ (bereits 2009 bei 12,5,% der Bevölkerung,  Tendenz steigend, Anm. d. Aut.) „und Morbus Basedow“ (bereits 2009 bei 6 % der Bevölkerung, Tendenz steigend, Anm. d. Aut.) eher nicht als Organspender in Frage. Damit scheiden in Deutschland mindestens die 18,5 % Menschen mit den genannten Autoimmunerkrankungen der Schilddrüse als Organspender aus.“

 

Neben der hohen Anzahl (mind. 18,5 %) von Autoimmunerkrankungen, bei denen die Organe nicht verwendet werden dürfen, sind Organe von Menschen mit ansteckenden Erkrankungen wie Tollwut, Tuberkulose o.ä. ebenfalls nicht für eine Transplantation geeignet.

 

Daß das Krebsrisiko bei Organempfängern erhöht ist, und daß es seit gut 20 Jahren bereits die sehr gut erforschte und längst erfolgreich in der Praxis angewendete „Xenotransplantation“ gibt, für die menschliche Organe nicht gebraucht werden, erfährt der Bundesbürger ebenfalls nicht aus den  Organ-Werbe-Prospekten. (s. Dagmar Braunschweig-Pauli, Jod-Krank, 2012, a.a.O., S. 288ff)

 

Ich habe zwei Fragen an Gesundheitsminister Spahn:

 

1)      Wird den nicht für eine Transplantation geeigneten Menschen, falls sie Organspender sind, mitgeteilt, daß ihre Organe gar nicht verwendet werden können?

 

2)      Werden ihre Organe in diesen Fällen trotzdem entnommen und, wenn ja,  was passiert dann mit diesen nicht verwendbaren Organen, die ja in Deutschland nicht implantiert werden dürfen?

 

 

Copyright by Dagmar Braunschweig-Pauli M.A., Trier, den 03.09.2018