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Masern-Zwangsimpfung: Schwein und Rind in dreifach Masernimpfstoff

 

Schwein und Rind in dreifach Masern-Impfstoff.

 

Masern-Impfzwang: für Jodallergiker akute Lebensgefahr, aber für alle Bürger die Abschaffung der Grundrechte auf Menschenwürde und Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit!

 

Die  Diskussion über den angedrohten Masern-Impfzwang spitzt sich zu.

 

Deshalb informiert die Deutsche SHG der Jodallergiker, Morbus Basedow- und Hyperthyreosekranken, Trier, darüber, daß und warum der geforderte Masern-Impfzwang für Jodallergiker lebensbedrohlich und für Menschen mit Schilddrüsenerkrankungen gesundheitsschädlich ist und welche vernichtenden Auswirkungen  ein Impfzwang  auf unser verfassungsgemäßes "Selbstbestimmungsrecht" hat (s. Pschyrembel: Klinisches Wörterbuch. 259. Auflage, Berlin 2004, S. 1526).

 

 

I.             Tierische Inhaltsstoffe

 

Zunächst geht es um die umstrittenen tierischen Inhaltsstoffe der Masern-Impfstoffe aus tierischen Bestandteilen von Schwein und Rind in einem dreifach Masern-Impfstoff und Hühnerembryozellen in einem einfach Masern-Impfstoff  *1, weil diese tierischen Bestandteile über die Viehfutterjodierung (in Deutschland seit 1985) nahezu alle jodiert sind.

 

Nach meinen bisherigen Informationen ist gebräuchlichen Impfstoffen oft

gemeinsam, daß sie Inhaltsstoffe aus tierischen Produkten enthalten. 

 

Diese tierischen Produkte in Impfstoffen sind meist die Gelatine aus Schweine- und Rinderschlachtabfällen (= hydrolysierte Gelatine)  und Hühnerembryonenzellen.

Bei einem Dreifach-Impfstoff gegen Mumps, Masern, Röteln wird im Beipackzettel Gelatine (= hydrolysierte Gelatine) aus Schweine- und Rinderschlachtabfällen genannt (s. Rote Liste, a.a.O.).

 

Hydrolysierte Gelatine“ wird aus Schlachtabfällen von Schweinen und Rindern gewonnen.

Bei einem Einfach-Impfstoff gegen Masern werden Hühnerembryozellen, in denen der Masern-Virus gezüchtet wurde, im Beipackzettel genannt.

 

Wichtig: Auch weiterverarbeitete tierische Substanzen enthalten noch das den lebenden Tieren über das Futter verabreichte Jod und bedeuten damit eine potentiell tödliche Gefahr für alle Menschen, die dieses Jod nicht vertragen. Jodallergiker schweben durch tierische Rückstände in Impfstoffen in unmittelbarer Lebensgefahr, einen tödlichen anaphylaktischen Schock oder einen tödlichen Erstickungsanfall  (=Larynx-Ödem) zu erleiden. 

Menschen mit Morbus Basedow,Überfunktion und sogenannten "Heißen Knoten"  (es handelt sich um überaktive Bereiche, also nicht um eine Tumorbildung, Anm. d. Aut.) sind durch eine Zwangsimpfung mit tierischen jodhaltigen

Inhaltstoffen gefährdet, in eine thyreotoxische Krise zu fallen, die zu über 50 % tödlich verläuft. Folgeschäden bei Überlebenden sind möglich.

 

Seit Beginn der heimlichen Hochjodierung des Viehfutters 1985 in

Deutschland für Nutzvieh wie Schweine, Rinder, Geflügel und Zuchtfische

oft auch im Biobereich – sind auch tierische Produkte, die zum Verzehr für

Menschen gedacht sind, hochjodiert und müssen deshalb von Menschen, die

dieses zusätzliche Jod aus gesundheitlichen Gründen nicht vertragen, strikt

gemieden werden.

Auch in Österreich und der Schweiz wird das Viehfutter jodiert.

 

Deshalb sind über die Jodierung  der Futtermittel – leider oft auch im

Biobereich – die meisten tierischen Produkte aus Deutschland, Österreich

und der Schweiz  jodiert, so daß auch die Schweine- und Rindergelatine,

die laut Angabe zu den Inhaltstoffen oft in Masernimpfstoffen enthalten ist,

aus diesen drei deutschsprachigen Ländern aller Wahrscheinlichkeit nach

jodiert ist.

 

Um einen tödlichen anaphylaktischen Schock oder einen ebenfalls

tödlichen Erstickungsanfall zu vermeiden, dürfen Jodallergiker auf gar

keinen Fall mit Impfstoffen zwangsgeimpft werden, die jodhaltige

Schweine – und Rindergelatine und andere jodhaltige tierische

Produkte enthalten, da die Einbringung von jodhaltigen Stoffen in den

Körper Jodallergiker in akute Lebensgefahr bringt.

 

Betroffen sind alle Jodallergiker, die meisten Schilddrüsenkranken und

Jodempfindlichen (meist ohne schilddrüsenkrank zu sein), Menschen mit

Morbus Hashimoto, Morbus Basedow, Über- und Unterfunktion (auch

latent), Heißen und Kalten Knoten und Schilddrüsenkrebs etc.. Sie alle

dürfen aus gesundheitlichen Gründen kein zusätzliches Jod zu sich nehmen,

auch nicht über eine Impfung.

 

Wer die Jodproblematik kennt achtet seitdem darauf, das für ihn

gesundheitsschädliche Jod, das über die Jodfütterung in nahezu sämtlichen

tierischen Produkten steckt, durch Verzicht auf den Verzehr tierischer

Produkte  und bei medizinischen Behandlungen wie Desinfektion,

Verbandsmaterial und Impfungen zu vermeiden.

Der international renommierte Schilddrüsenspezialist Prof. Dr. med. Jürgen

Hengstmann spricht in diesem Falle von der unverzichtbaren „Jodkarenz“.

 

Wichtig:

 

Die tierischen Produkte in den derzeitigen Masern-Impfstoffen

sind meist die Gelatine aus Schweine- und Rinderschlachtabfällen und

Hühnerembryonenzellen.

Schweine – und Rindergelatine gehören zu den Inhaltsstoffen eines der

aktuell bekannten  Dreifach-Masernimpfstoffes.

 

Auf Grund dieser Inhaltsstoffe von Schweine- und Rindergelatine stellt die  

Masern-Zwangsimpfung  eine unmittelbare Lebensbedrohung für alle

Jodallergiker und viele Schilddrüsenkranke dar.

 

Für Jodallergiker bedeutet die Zwangs-Masernimpfung  den "goldenen Schuß".

 

 

II.          Grundgesetz GG1,1 und GG2,2

 

GG1,1. „Schutz der Menschenwürde“ und GG2,2,: „Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

 

Der juristische Aspekt für eine Masern-Zwangsimpfung wird

gegenwärtig praktisch völlig außer Acht gelassen, dabei ist es

tatsächlich unser Grundgesetz zur Menschenwürde und Recht auf

Leben, das die geplante Masern-Zwangsimpfung strikt unmöglich

macht.

 

Das deutsche Grundgesetz schützt die „körperliche Unversehrtheit“ des

Einzelnen, selbstverständlich auch die der Jodallergiker,  vor ungewollten

Medizinischen Eingriffen mit dem unveränderlichen GG 2,2: „Recht auf

Leben und körperliche Unversehrtheit“. Zitat: „Das Grundrecht auf Leben

und  körperliche Unversehrtheit hat keine Vorläufer in der deutschen

Verfassungsgeschichte. Es ist eine Reaktion auf die Verbrechen der

nationalsozialistischen Zeit („Endlösung der Judenfrage“, Vernichtung

„rassisch wertlosen“ oder „lebensunwerten“ Lebens,   Zwangssterilisationen,

Zwangsversuche am lebenden Menschen, Folterungen).“ (zitiert aus

Pieroth/Schlink: „Grundrechte. Staatsrecht II“, Heidelberg 2004, S. 93ff.)*2

 

Gegenwärtig  wird oft zur Untermauerung der Argumente für eine Masern-

Zwangsimpfung  auch behauptet, daß der Einzelne eine Verpflichtung seiner

Umwelt gegenüber habe, sich impfen zu lassen. Diejenigen, die sich zu

dieser Argumentation einer „Verpflichtung zur Masernimpfung“  hinreißen

lassen wissen es  wahrscheinlich nicht bzw. ignorieren es, daß sie sich damit

im Dunstkreis nationalsozialistischen Gedanken-Ungutes bewegen, Zitat:

„Ein entscheidender Faktor (der Pervertierung der Medizin im

Nationalsozialismus) war die Diffamierung und Ausgrenzung immer

weiterer Menschengruppen zum Wohle des übergeordneten Ganzen und die

immer offenere Forderung nach einer „Pflicht zur Gesundheit“.  Eine

Medizin,  die derartige Forderungen unterstützt, musste unbarmherzig und

unter den entsprechenden politischen Voraussetzungen unmenschlich und

barbarisch werden.“ (zitiert aus: Renate Jäckle: „Pflicht zur Gesundheit und

Ausmerze“, in: Dachauer Hefte, 4, Medizin im NS-Staat: Täter, Opfer,

Handlanger,  1988, Seite 77)*3

 

2005 sprach sich der damalige Bundespräsident Horst Köhler eindeutig

gegen die damals diskutierte  sogenannte „aktive Sterbehilfe“ aus, Zitat:

„Nicht durch die Hand eines anderen sollen die Menschen sterben, sondern

an der Hand eines anderen.“ Und er ergänzte, daß niemand gegen seinen

Willen ärztlich behandelt werden dürfe. (zitiert aus „Die Welt.de“, 8. Oktober

2005)*4

 

Ein anderer Vorstoß, die Grundrechte der Menschenwürde und Recht auf

Leben und körperliche Unversehrtheit mit einem sogenannten  

„Luftsicherheitsgesetz“  zu beschädigen, wurde 2006 vom

Bundesverfassungsgericht Karlsruhe definitiv abgeschmettert, Zitat: „Der

Abschuss gekaperter Passagierflugzeuge zur Abwehr eines Terroranschlages

ist nach dem Grundgesetz unwiderruflich verboten. … Nach dem Urteil ist

der Abschuss eines Passagierflugzeugs durch die Bundeswehr weder mit

dem Grundrecht auf Leben noch mit der Garantie der Menschenwürde

vereinbar. Die Tötung Unschuldiger wäre so selbst mit einer

Verfassungsänderung nicht möglich.“…  „Der Schutz der Menschenwürde ist

strikt und einer Einschränkung nicht zugänglich,“ sagte der

Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier. … „Der Staat darf selbst im Notfall

kein Menschenleben opfern. …Kein Gesetzgeber kann daran etwas ändern.

Denn die Menschenwürde – jenes unverrückbare, durch keine Mehrheit

einschränkbare Fundament der Verfassung – gilt auch für Todgeweihte.“

(zitiert aus den beiden Leit-Artikeln „Karlsruhe verbietet Flugzeug-

Abschuss“ und „Selbst der sichere Tod macht nicht rechtlos“ von Wolfgang

Janisch, DPA, in: Fränkischer Tag, Bamberg, 16. Februar 2006, S. 1 und 2.)*5

 

Dieses Urteil des Karlsruher Verfassungsgerichtes gilt nach wie vor

für sämtliche politischen Vorstöße, die sich gegen die Menschenwürde und das

Recht auf Leben richten, z.B. die  geplante Masern-Zwangsimpfung, die die

Menschenwürde all jener mißachtet,die diesen Eingriff in ihre körperliche

Integrität verweigern und die allen Jodallergikern das Recht auf Leben

abspricht, da Jodallergiker durch eine Zwangsimpfung mit

dem Masernimpfstoff, der jodhaltige tierische Substanzen aus Schwein und Rind enthält, in akute Lebensgefahr geraten und durch einen jodinduzierten allergischen Schock und einen jodinduzierten Erstickungsanfall zu Tode kommen würden.

 

Juristisch würde das geplante Gesetz zur Masernzwangsimpfung  einen Tür-

öffner für weitere medizinische Zwangsmaßnahmen bedeuten, die

vom Grundgesetz zur Menschenwürde und dem Recht auf Leben und

körperliche Unversehrtheit verhindert werden sollen.

 

Es ist in höchstem Maße alarmierend, daß ausgerechnet von einem Gesundheitsminister der Vorstoß gemacht wird, dieses unveränderbare Grundrecht auf „Schutz der Menschenwürde“  und „Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ durch die Forderung nach der Masern-Zwangsimpfung anscheinend außer Kraft zu setzen.

 

Ich zitiere noch einmal den damaligen Gerichtspräsidenten des Verfassungsgerichtes in Karlsruhe, Hans-Jürgen Papier,  der 2006 zum Urteil des Karlsruher Verfassungsgerichtes  über das ebenfalls von der CDU gewünschte

„Luftsicherheitsgesetz“ sagte: Die Tötung Unschuldiger wäre so

selbst mit einer Verfassungsänderung nicht möglich.“…  „Der Schutz der

Menschenwürde ist strikt und einer Einschränkung nicht zugänglich.“ Zitat

Ende.

 

Literatur:

 

*1 – Rote Liste unter: https://www.patienteninfo-service.de/a-z-liste/m/m-m-rvaxproR/

     - Apotheken-Umschau: https://www.patienteninfo-service.de/a-z-liste/m/m-m-rvaxproR/

 

*2 - Pieroth/Schlink: „Grundrechte. Staatsrecht II“, Heidelberg 2004, S. 93ff.

 

*3 - Renate Jäckle: „Pflicht zur Gesundheit und

       Ausmerze“, in: Dachauer Hefte, 4, Medizin im NS-Staat: Täter, Opfer,

      Handlanger,  1988, Seite 77.

 

*4 – Ring/AP: Bundespräsident Köhler lehnt aktive Sterbehilfe in Deutschland ab“, in: Die Welt.de, 8. Oktober 8. Oktober 2005.

 

*5 - Wolfgang Janisch, DPA, „Karlsruhe verbietet Flugzeug-

       Abschuss“ und „Selbst der sichere Tod macht nicht rechtlos“ , zwei Titel-

       Artikel in: Fränkischer Tag, Bamberg, 16. Februar 2006, S. 1 und 2.

 

Copyright by Dagmar Braunschweig-Pauli M.A. , Sprecherin Deutsche SHG

der Jodallergiker, Morbus Basedow- und Hyperthyreosekranken, Trier, den 27. Oktober

2019.